Barrierefreiheit im E-Commerce – was das BFSG jetzt fordert

Barrierefreiheit im E-Commerce – was das BFSG jetzt fordert

Pflicht statt Kür ab 2025

· René van Dinter

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Online-Shops. Was das konkret bedeutet – und die häufigsten Baustellen, verständlich erklärt.


Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – die Umsetzung des European Accessibility Act. Für viele Online-Shops ist digitale Barrierefreiheit damit keine Kür mehr, sondern Pflicht. Höchste Zeit, das Thema ernst zu nehmen.

Wen betrifft das BFSG?

Betroffen sind vor allem B2C-Online-Shops und digitale Dienstleistungen. Es gibt Ausnahmen – etwa für Kleinstunternehmen bei bestimmten Dienstleistungen – aber wer im E-Commerce an Endkunden verkauft, sollte davon ausgehen, dass er in der Pflicht steht.

Kurz gesagt: Ein Shop muss so gebaut sein, dass ihn auch Menschen mit Einschränkungen bedienen können – per Tastatur, mit Screenreader, bei geringem Sehvermögen oder motorischen Einschränkungen.

Der Maßstab: WCAG 2.1 auf Stufe AA

Technisch orientiert sich das Gesetz an der Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1 (Level AA) verweist. Die vier Grundprinzipien:

PrinzipBedeutung
WahrnehmbarInhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein (z. B. Alt-Texte, Kontraste)
BedienbarAlles per Tastatur nutzbar, genug Zeit, keine Fallen
VerständlichKlare Sprache, vorhersehbares Verhalten, hilfreiche Fehlermeldungen
RobustSauberes, standardkonformes Markup, das mit Hilfstechnik funktioniert

Die häufigsten Baustellen im Shop

  • Tastaturbedienung: Jede Funktion – Filter, Warenkorb, Checkout – muss ohne Maus erreichbar sein, in sinnvoller Reihenfolge und mit sichtbarem Fokus.
  • Formulare: Jedes Feld braucht ein echtes <label>, Fehlermeldungen müssen erklären, was zu tun ist.
  • Kontraste: Text zu Hintergrund mindestens 4,5
    . Ein häufiger, leicht behebbarer Fehler.
  • Alternativtexte: Produktbilder brauchen aussagekräftige alt-Attribute; rein dekorative Bilder ein leeres alt="".
  • Semantik statt div-Wüste: Überschriften-Hierarchie, <button> für Buttons, Landmarks (<nav>, <main>) – das ist die halbe Miete.
<!-- Nicht barrierefrei -->
<div class="btn" onclick="addToCart()">In den Warenkorb</div>

<!-- Barrierefrei: echtes Button-Element, per Tastatur & Screenreader nutzbar -->
<button type="button" onclick="addToCart()">In den Warenkorb</button>

Und in Shopware 6?

Die Standard-Storefront bringt eine solide Grundlage mit – aber sobald eigene Themes, Plugins oder Custom-Elemente ins Spiel kommen, verlässt man diesen sicheren Rahmen schnell. Mein Vorgehen:

  1. Mit semantischem HTML starten, ARIA nur ergänzend einsetzen.
  2. Früh mit Tastatur und Screenreader testen, nicht erst am Ende.
  3. Automatisierte Prüfung (z. B. Lighthouse, axe) als Netz – aber der manuelle Test bleibt Pflicht.

Fazit

Barrierefreiheit ist kein Feature, das man am Ende „drüberlegt", sondern eine Haltung, die von Anfang an mitgedacht wird. Der schöne Nebeneffekt: Ein zugänglicher Shop ist meist auch schneller, sauberer strukturiert und besser für Suchmaschinen – Qualität, von der alle profitieren.